Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
12.08.
1998
Außerkrafttretensdatum
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 5.Paragraph 5,
Lebens- und Sozialberater verhalten sich im Umgang und im Geschäftsverkehr mit anderen Berufsangehörigen insbesondere dann standeswidrig, wenn sie
Leistungen unentgeltlich oder generell zu Bedingungen anbieten oder erbringen, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen oder
andere Berufsangehörige oder deren Leistungen in unsachlicher Weise herabsetzen oder
nicht zur Zusammenarbeit mit Kollegen ihrer Berufsgruppe oder mit Angehörigen angrenzender Berufe bereit sind, obwohl dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich wäre.
Schlagworte
Lebensberater
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2015
Gesetzesnummer
10007997
Dokumentnummer
NOR12090733
Alte Dokumentnummer
N5199853621L