Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
10.07.1998
Außerkrafttretensdatum
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Der Ort der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal wird vom Inland in das Drittlandsgebiet verlagert, wenn das gestellte Personal im Drittland eingesetzt wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016
Gesetzesnummer
10005111
Dokumentnummer
NOR12056521
Alte Dokumentnummer
N3199811263O