Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 206/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 462/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

18.12.2002

Außerkrafttretensdatum

16.06.2010

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen (vgl. § 4).

Text

§ 1.

Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2010

Gesetzesnummer

10005119

Dokumentnummer

NOR40037270

Navigation im Suchergebnis