Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
18.12.2002
Außerkrafttretensdatum
16.06.2010
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Bezugszeitraum: Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen (vgl. § 4).
Text
§ 1.
Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überstiegen haben, die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2010
Gesetzesnummer
10005119
Dokumentnummer
NOR40037270