Bundesrecht konsolidiert

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Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 206/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

26.06.1998

Außerkrafttretensdatum

17.12.2002

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Bezugszeitraum: Ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume
anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1998 beginnen (vgl. § 3).

Text

Paragraph eins, Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (Paragraph 21, Absatz eins, UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung.

Gesetzesnummer

10005119

Dokumentnummer

NOR12056697

Alte Dokumentnummer

N3199812009U

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