Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.04.1997
Außerkrafttretensdatum
30.04.2013
Index
24/02 Jugendgerichtsbarkeit
25/02 Strafvollzug
Text
Erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind
§ 12.Paragraph 12,
Die §§ 7 bis 11 gelten auch für erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind. Die Paragraphen 7 bis 11 gelten auch für erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind.
Schlagworte
Jugendstrafvollzug, Jugendstrafmaßnahmenvollzug
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013
Gesetzesnummer
10003530
Dokumentnummer
NOR12039957
Alte Dokumentnummer
N2199761114J