Bundesrecht konsolidiert

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Suchtgift-Grenzmengenverordnung § 1

Kurztitel

Suchtgift-Grenzmengenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 377/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 347/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

11.11.2010

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

SGV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Paragraph eins,

Als Untergrenze jener Menge, die, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen (Grenzmenge), wird für die einzelnen Suchtgifte, unter Bedachtnahme auch auf deren Eignung, Gewöhnung hervorzurufen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken, die im Anhang dieser Verordnung jeweils angeführte Menge festgesetzt.

Im RIS seit

12.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015

Gesetzesnummer

10011056

Dokumentnummer

NOR40122602

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