Bundesrecht konsolidiert

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Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 306/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 514/2006

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.10.1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 2, Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlaß einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (Paragraph eins,) vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, bleiben insoweit steuerfrei, als sie der Höhe nach die tatsächlichen Kosten oder bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Sätze gemäß Paragraph 26, Ziffer 4, Litera a, EStG nicht übersteigen.

Gesetzesnummer

10005059

Dokumentnummer

NOR12055798

Alte Dokumentnummer

N3199710447U

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