Bundesrecht konsolidiert

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Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 287/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

05.05.2007

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Text

Paragraph eins,

Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Litera a, EStG 1988.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 102/2007

Im RIS seit

28.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2019

Gesetzesnummer

10005058

Dokumentnummer

NOR40218813

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