Problemstoffe
§ 4.Paragraph 4,
Problemstoffe sind gefährliche Abfälle gemäß § 3 oder Altöle gemäß § 21 AWG, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Weiters gelten als Problemstoffe jene gefährlichen Abfälle oder Altöle aller übrigen Abfallerzeuger, die nach Art und Menge mit privaten Haushalten vergleichbar sind. Diese Abfälle gelten solange als Problemstoffe, als sie sich in der Gewahrsame der genannten Abfallerzeuger befinden. Problemstoffe sind gefährliche Abfälle gemäß Paragraph 3, oder Altöle gemäß Paragraph 21, AWG, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Weiters gelten als Problemstoffe jene gefährlichen Abfälle oder Altöle aller übrigen Abfallerzeuger, die nach Art und Menge mit privaten Haushalten vergleichbar sind. Diese Abfälle gelten solange als Problemstoffe, als sie sich in der Gewahrsame der genannten Abfallerzeuger befinden.