Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin bzw. der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Berufspflicht der Berufsausübung der Psychotherapie nach bestem Wissen und Gewissen in einem Ethik- und Berufskodex festzulegen, insbesondere über die