(2)Absatz 2,Im Rahmen des Bachelorstudiums sind insbesondere grundlegende
fachlich-methodische Kenntnisse,
berufsethische Kenntnisse,
wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie
sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen
durch eine theoretische Ausbildung, praktische psychosoziale Erfahrungen, psychotherapeutische Supervision und psychotherapeutische Selbsterfahrung gemäß der Anlage zu erwerben.