(2)Absatz 2Die Förderungsrichtlinien gemäß § 5 Abs. 1 definiert die näheren Voraussetzungen der Förderhöhe und Förderungsbedingungen, insbesondere betreffend die Berechnung des Energiekostenzuschusses und das allfällige Erfordernis von Betriebsverlusten.Die Förderungsrichtlinien gemäß Paragraph 5, Absatz eins, definiert die näheren Voraussetzungen der Förderhöhe und Förderungsbedingungen, insbesondere betreffend die Berechnung des Energiekostenzuschusses und das allfällige Erfordernis von Betriebsverlusten.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 2 Z 6, BGBl. I Nr. 169/2022)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 6,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 2022,)