einen Betrieb entgegen den besonderen Regelungen für den Betrieb gemäß einer Verordnung nach § 65 Abs. 1 führt oder im Sinne des § 65 Abs. 5 Tätigkeiten ausübt, ohne dem § 65 Abs. 5 zu entsprechen,einen Betrieb entgegen den besonderen Regelungen für den Betrieb gemäß einer Verordnung nach Paragraph 65, Absatz eins, führt oder im Sinne des Paragraph 65, Absatz 5, Tätigkeiten ausübt, ohne dem Paragraph 65, Absatz 5, zu entsprechen,