Bundesrecht konsolidiert

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Bundesfinanzgesetz 2021 Anl. 1

Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2021

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 122/2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

28.05.2021

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BFG 2021

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Gilt für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 (vgl. Art. XVI).

Text

Anlage I

Allgemeine Hinweise

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

Gliederungselemente des Bundesvoranschlages

Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2021

Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages, Anlage römisch eins und die Änderungen sind als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

28.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2021

Gesetzesnummer

20011381

Dokumentnummer

NOR40234442

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