(5)Absatz 5Kann für eine Sektion kein Senat gebildet werden, der den Bestimmungen des Abs. 4 entspricht, hat der Vorsitzende den Fall einem anderen Senat zuzuweisen.Kann für eine Sektion kein Senat gebildet werden, der den Bestimmungen des Absatz 4, entspricht, hat der Vorsitzende den Fall einem anderen Senat zuzuweisen.