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Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ) § 0

Kurztitel

Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2017

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18
StF: BGBl. I Nr. 133/2017 (NR: GP XXV RV 1663 AB 1731 S. 190. BR: AB 9843 S. 870.)

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8, Absatz eins, rückwirkend mit 1. April 2017 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.

Der Bund – vertreten durch die Bundesministerin für Familien und Jugend –, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann – im Folgenden Vertragspartner genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Präambel

  1. Absatz einsDie elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, durch altersgemäße Erziehung und Bildung die körperliche, seelische, geistige, sprachliche, ethische und soziale Entwicklung im besonderen Maße zu fördern.
  2. Absatz 2Jedes Kind ist als eigene Persönlichkeit in seiner Ganzheit anzunehmen, zu stärken und auf die Schule vorzubereiten. Seine Rechte, Würde, Freude und Neugierde sind zu achten und zu fördern.
  3. Absatz 3Lernen hat unter Berücksichtigung der frühkindlichen Lernformen in einer für das Kind ganzheitlichen und spielerischen Form unter Vermeidung von starren Zeitstrukturen zu erfolgen. Das Kind wird dabei als aktiver und autonomer Akteur des Lernprozesses gesehen, das Recht auf seine individuelle Lernentwicklung hat.
  4. Absatz 4Um allen Kindern von Anfang an beste Bildungsmöglichkeiten und Chancen zu ermöglichen, sollen die Lerndispositionen von Kindern bereits in elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen strukturiert erfasst und dokumentiert werden (Bildungskompass).

Schlagworte

Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung

Im RIS seit

08.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2023

Gesetzesnummer

20009951

Dokumentnummer

NOR40196151

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2017/133/P0/NOR40196151

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