Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
01.04.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel 4
Widmung des Bundeszuschusses
(1)Absatz einsDer Bundeszuschuss gemäß Artikel 3 dient zur Abdeckung jenes Aufwandes, der dem Land durch die Übernahme der Aufgaben gemäß Artikel 2 durch Bedienstete des Landes und die Gewährung von projektbezogenen finanziellen Leistungen an öffentliche und private Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entsteht.
(2)Absatz 2Können ausgewählte öffentliche und private Rechtsträger einer elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung das Pilotprojekt nicht bis zum Projektende oder nicht im vereinbarten Umfang durchführen, ist der Zuschuss entsprechend dem durchgeführten Projektteil zu verwenden.
Schlagworte
Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung
Im RIS seit
08.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2023
Gesetzesnummer
20009951
Dokumentnummer
NOR40196143