Bundesrecht konsolidiert

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Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ) Art. 4

Kurztitel

Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2017

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

01.04.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Text

Artikel 4

Widmung des Bundeszuschusses

  1. Absatz einsDer Bundeszuschuss gemäß Artikel 3 dient zur Abdeckung jenes Aufwandes, der dem Land durch die Übernahme der Aufgaben gemäß Artikel 2 durch Bedienstete des Landes und die Gewährung von projektbezogenen finanziellen Leistungen an öffentliche und private Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen entsteht.
  2. Absatz 2Können ausgewählte öffentliche und private Rechtsträger einer elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung das Pilotprojekt nicht bis zum Projektende oder nicht im vereinbarten Umfang durchführen, ist der Zuschuss entsprechend dem durchgeführten Projektteil zu verwenden.

Schlagworte

Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung

Im RIS seit

08.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2023

Gesetzesnummer

20009951

Dokumentnummer

NOR40196143

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2017/133/A4/NOR40196143

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