Bei Wertpapieren, die den Inhabern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf andere Wertpapiere einräumen und deren Mindeststückelung weniger als 50 000 Euro beträgt, müssen die Wertpapiere, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht, spätestens gleichzeitig zum Börsehandel zugelassen werden; von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn der Emittent den Nachweis erbringt, dass den Inhabern der Wertpapiere, die ein Umtausch- oder Bezugsrecht einräumen und deren Mindeststückelung weniger als 50 000 Euro beträgt, alle Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um sich ein Urteil über den Wert der Wertpapiere zu bilden, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht; dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Wertpapiere, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht, an einer international anerkannten Wertpapierbörse amtlich notieren und der Prospekt für die Zulassung der Wertpapiere mit Umtausch- oder Bezugsrecht die gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) 2017/1129 erforderlichen Angaben enthält.Bei Wertpapieren, die den Inhabern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf andere Wertpapiere einräumen und deren Mindeststückelung weniger als 50 000 Euro beträgt, müssen die Wertpapiere, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht, spätestens gleichzeitig zum Börsehandel zugelassen werden; von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn der Emittent den Nachweis erbringt, dass den Inhabern der Wertpapiere, die ein Umtausch- oder Bezugsrecht einräumen und deren Mindeststückelung weniger als 50 000 Euro beträgt, alle Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um sich ein Urteil über den Wert der Wertpapiere zu bilden, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht; dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Wertpapiere, auf die sich das Umtausch- oder Bezugsrecht bezieht, an einer international anerkannten Wertpapierbörse amtlich notieren und der Prospekt für die Zulassung der Wertpapiere mit Umtausch- oder Bezugsrecht die gemäß Artikel 6, der Verordnung (EU) 2017/1129 erforderlichen Angaben enthält.