Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
02.08.2016
Außerkrafttretensdatum
29.10.2019
Abkürzung
VPDG
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 15.Paragraph 15,
Die zu erstellende Dokumentation bezieht sich auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016. Im Falle des Eintritts in die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts im Sinne des § 5 Abs. 2 können sich die zu übermittelnden Informationen auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2017 beziehen. Die zu erstellende Dokumentation bezieht sich auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016. Im Falle des Eintritts in die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts im Sinne des Paragraph 5, Absatz 2, können sich die zu übermittelnden Informationen auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2017 beziehen.
Im RIS seit
11.08.2016
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2019
Gesetzesnummer
20009608
Dokumentnummer
NOR40186016