Bundesrecht konsolidiert

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Bundes-Energieeffizienzgesetz Anl. 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Energieeffizienzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 72/2014 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 4

Inkrafttretensdatum

12.08.2014

Außerkrafttretensdatum

14.06.2023

Abkürzung

EEffG

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Text

Anhang IV

Für Contracting-Verträge gelten die Bestimmungen der DIN 8930 Teil 5.

  1. Ziffer eins
    Einspar-Contracting:

Das Ziel des Einspar-Contracting ist die garantierte Ergebnisverbesserung insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Energieeinsparung, Anlagen- und Gebäudesubstanzwert, und Anlagen- und Gebäudekonditionierung. Wesentliches Merkmal des Einspar-Contracting ist die Finanzierung der Investitionen über die garantierte Kosteneinsparung innerhalb der Vertragslaufzeit. Es handelt sich um einen Vertrag, bei dem Energiesparmaßnahmen und Energiemanagement durch den Contractor vorfinanziert und aus den erzielten Energiekosteneinsparungen bezahlt werden. Die Leistungskomponenten des Contractors sind die Identifizierung von Einsparpotenzialen und deren Finanzierung, Planung und Errichtung von Komponenten zur Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung sowie deren Bedienung und Instandhaltung. Die Einbindung der Nutzer und deren Schulung sind in der Regel Bestandteil des Einspar-Contracting. Die Leistungsvergütung besteht aus einem Entgelt, dessen Höhe sich aus der erzielten Einsparung im Verhältnis zu einem Referenzniveau (Baseline) bestimmt.

  1. Ziffer 2
    Anlagen-Contracting

Anwendungsbereiche des Anlagen-Contracting sind neu zu errichtende oder bestehende Anlagen. Der Contractor übernimmt die Finanzierung, Planung und Errichtung der Anlage oder deren Übernahme, die Betriebsführung, insbesondere die Instandhaltung und Bedienung, Energieträgereinkauf und Nutzenergieverkauf. Die Leistungsvergütung besteht aus dem Entgelt für die bezogene Nutzenergie, die Vorhaltung der Anlage und die Abrechnung.

  1. Ziffer 3
    Betriebsführungs-Contracting

Die Anwendungsbereiche des Betriebsführungs-Contracting sind neu zu errichtende oder bestehende Anlagen. Ziel ist die Optimierung der Betriebskosten bei Funktions- und Werterhalt der Anlagen. Die Leistungskomponenten des Contractors sind das Bedienen (Betätigen, Überwachen, Störungsbehebung) und das Instandhalten (Inspektion, Warten, Instandsetzen) für abgegrenzte technische Gewerke oder Anlagen. Die Leistungsvergütung besteht aus einem zeitraumbezogenen Entgelt oder aus einem Entgelt nach Aufwand (Arbeitszeit und Material).

Schlagworte

Energieverteilung, Energienutzung, Anlagensubstanzwert, Funktionserhalt, Anlagenkonditionierung

Im RIS seit

13.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2023

Gesetzesnummer

20008914

Dokumentnummer

NOR40164341

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2014/72/ANL4/NOR40164341

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