(2)Absatz 2Die Transparenzdatenbank dient der Verarbeitung des Leistungsangebotes gemäß § 4 Abs. 1 Z 2, sowie der Daten über die von § 23 Abs. 2 erfassten Leistungen.Die Transparenzdatenbank dient der Verarbeitung des Leistungsangebotes gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2,, sowie der Daten über die von Paragraph 23, Absatz 2, erfassten Leistungen.