Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LobbyG
Index
10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16 Abs. 3.
Text
Tätigkeitseinschränkung
§ 8.Paragraph 8,
Ein Funktionsträger darf während der Dauer seiner Funktion in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist (§ 4 Z 4) tätig werden. Weitergehende Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Aufgaben und Tätigkeiten bleiben unberührt. Ein Funktionsträger darf während der Dauer seiner Funktion in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist (Paragraph 4, Ziffer 4,) tätig werden. Weitergehende Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Aufgaben und Tätigkeiten bleiben unberührt.
Im RIS seit
25.07.2012
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022
Gesetzesnummer
20007924
Dokumentnummer
NOR40141405