Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LobbyG
Index
10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16 Abs. 3.
Text
Verhaltenskodex
§ 7.Paragraph 7,
Lobbying-Unternehmen oder Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen und müssen darauf jedenfalls in ihrem Internetauftritt besonders hinweisen. Auf Verlangen jeder interessierten Person müssen sie dieser einen allgemein verfügbaren Zugang zu dem Verhaltenskodex bekanntgeben oder den Verhaltenskodex ausfolgen.
Im RIS seit
25.07.2012
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2022
Gesetzesnummer
20007924
Dokumentnummer
NOR40141404