(2)Absatz 2Die zugewiesen Strommengen sind entsprechend des day-ahead Spotmarkt Stundenpreises für das Marktgebiet Deutschland/Österreich einer anerkannten, repräsentativen Strombörse mit siebentägigem Handel, welche Liefergebiete in österreichischen Regelzonen betreibt, zu verrechnen. Konnte kein Preis ermittelt werden, ist der jeweilige Produktpreis des Vortages zu entrichten. Sollten negative Preise ermittelt werden, ist ein Preis von 1 Cent/MWh zu entrichten.