Chemikalien der Kategorie 1 im Rahmen einer Genehmigung gemäß § 42 entwickeln, herstellen, erwerben, besitzen, lagern, zurückbehalten oder weitergeben; diese sind im Genehmigungsbescheid in Übereinstimmung mit den Erfordernissen in Teil VI des Verifikationsanhangs zur CWK festzulegen;Chemikalien der Kategorie 1 im Rahmen einer Genehmigung gemäß Paragraph 42, entwickeln, herstellen, erwerben, besitzen, lagern, zurückbehalten oder weitergeben; diese sind im Genehmigungsbescheid in Übereinstimmung mit den Erfordernissen in Teil römisch VI des Verifikationsanhangs zur CWK festzulegen;