Richtlinie 92/105/EWG über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Union zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe (ABl. Nr. L 4 vom 8.1.1993, S. 22);