Bundesrecht konsolidiert

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Pflanzenschutzgesetz 2011 § 29

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pflanzenschutzgesetz 2011

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 10/2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 29

Inkrafttretensdatum

16.02.2011

Außerkrafttretensdatum

13.12.2019

Index

80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung

Text

Weiterleitung von Sendungen

Paragraph 29,
  1. Absatz einsDie amtliche Untersuchung gemäß Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 2, kann im Falle des Versandverfahrens gemäß Paragraph 2, Ziffer 18, von Nichtunionswaren am Bestimmungsort durchgeführt werden, wenn
    1. Ziffer eins
      das Bundesamt für Ernährungssicherheit, im Falle von forstlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen gemäß Anhang des Forstgesetzes 1975 das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald, mit der amtlichen Stelle am Bestimmungsort, oder
    2. Ziffer 2
      die amtliche Stelle am Eingangsort mit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, im Falle von forstlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen gemäß Anhang des Forstgesetzes 1975 mit dem Bundesamt und Forschungszentrum für Wald
    das Einvernehmen darüber hergestellt hat und bei der Beförderung der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen nicht gegeben ist.
  2. Absatz 2Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat, insbesondere zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, durch Verordnung
    1. Ziffer eins
      die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen davon auszugehen ist, dass die Gefahr einer Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen nicht gegeben ist und
    2. Ziffer 2
      die Maßnahmen, die zur Erhaltung der Nämlichkeit der Partien und Sendungen, insbesondere während des Transportes, getroffen werden müssen
    festzulegen.

Im RIS seit

25.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2018

Gesetzesnummer

20007154

Dokumentnummer

NOR40126863

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2011/10/P29/NOR40126863

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