(2)Absatz 2Die Kontrollen haben in Betrieben, die in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 14 Abs. 1 geführt werden, regelmäßig zu erfolgen. In anderen Betrieben können sie im Hinblick auf Abs. 3 regelmäßig erfolgen.Die Kontrollen haben in Betrieben, die in einem amtlichen Verzeichnis gemäß Paragraph 14, Absatz eins, geführt werden, regelmäßig zu erfolgen. In anderen Betrieben können sie im Hinblick auf Absatz 3, regelmäßig erfolgen.