(2)Absatz 2Jede leistende Stelle (§ 7) hat Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1, die nicht von Abs. 1 erfasst werden, nach Maßgabe der §§ 17 bis 19 der BRZ GmbH zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank mitzuteilen. Das gilt nicht für Leistungen, die in einem Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 gesondert anzuführen sind. Insoweit eine leistende Stelle (§ 7) vom Anwendungsbereich des § 38 BWG erfasst ist, hat keine Mitteilung zu erfolgen.Jede leistende Stelle (Paragraph 7,) hat Leistungen im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins,, die nicht von Absatz eins, erfasst werden, nach Maßgabe der Paragraphen 17 bis 19 der BRZ GmbH zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank mitzuteilen. Das gilt nicht für Leistungen, die in einem Lohnzettel gemäß Paragraph 84, EStG 1988 gesondert anzuführen sind. Insoweit eine leistende Stelle (Paragraph 7,) vom Anwendungsbereich des Paragraph 38, BWG erfasst ist, hat keine Mitteilung zu erfolgen.