Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 38
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
20/02 Familienrecht
Text
Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
§ 38.Paragraph 38,
Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.
Im RIS seit
12.01.2010
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2017
Gesetzesnummer
20006586
Dokumentnummer
NOR40112739