als Betriebsinhaber, Stellvertreter oder Beauftragter den Bestimmungen des § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 7, § 47 Abs. 6 oder 8 oder § 48 Abs. 1 zuwiderhandelt,als Betriebsinhaber, Stellvertreter oder Beauftragter den Bestimmungen des Paragraph 11, Absatz 4,, Paragraph 12, Absatz 7,, Paragraph 47, Absatz 6, oder 8 oder Paragraph 48, Absatz eins, zuwiderhandelt,