(1)Absatz einsObstwein, der geeignet ist, die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden oder zu schädigen, ist gesundheitsschädlich oder nicht sicher gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.Obstwein, der geeignet ist, die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden oder zu schädigen, ist gesundheitsschädlich oder nicht sicher gemäß Artikel 14, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.