(3)Absatz 3Ebenso sind Aufzeichnungen über Analysen von Erzeugnissen, die durch Labors gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erstellt werden, zu führen.Ebenso sind Aufzeichnungen über Analysen von Erzeugnissen, die durch Labors gemäß Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 3, erstellt werden, zu führen.