Bundesrecht konsolidiert

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Weingesetz 2009 § 14

Kurztitel

Weingesetz 2009

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 111/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 14

Inkrafttretensdatum

18.11.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

80/03 Weinrecht

Text

Entalkoholisierter Wein und alkoholarmer Wein

Paragraph 14,
  1. Absatz einsEntalkoholisierter Wein ist ein Getränk aus Wein, Landwein oder Qualitätswein, dessen Alkoholgehalt im Wege einer geeigneten und schonenden Entgeistung auf 0,5% vol. oder weniger abgesenkt wurde. Zur Herbeiführung eines Gehaltes an unvergorenem Zucker bis zu einer Menge von höchstens 60,0 g je Liter dürfen Traubenmost, konzentrierter Traubenmost oder Zucker zugesetzt werden. Weiters ist der Zusatz von Kohlensäure und Aromen gestattet.
  2. Absatz 2Alkoholarmer Wein ist ein Getränk, das entweder wie entalkoholisierter Wein oder durch Verschnitt von entalkoholisiertem Wein mit Wein, Landwein oder Qualitätswein hergestellt wurde und dessen Alkoholgehalt mehr als 0,5% vol., höchstens jedoch 5,0% vol., beträgt. Zur Herbeiführung eines Gehaltes an unvergorenem Zucker bis zu einer Menge von höchstens 60,0 g je Liter dürfen Traubenmost, konzentrierter Traubenmost oder Zucker zugesetzt werden. Weiters ist der Zusatz von Kohlensäure und Aromen gestattet.
  3. Absatz 3Entalkoholisierter Wein ist als „entalkoholisierter Wein“, alkoholarmer Wein als „alkoholarmer Wein“ zu bezeichnen. Im Falle einer Aromatisierung ist die Bezeichnung „aromatisiert“ anzugeben.
  4. Absatz 4Unzulässig sind
    1. Ziffer eins
      engere geografische Herkunftsbezeichnungen als der Staat, in dem die zur Herstellung verwendeten Trauben geerntet wurden,
    2. Ziffer 2
      andere Verkehrsbezeichnungen als „entalkoholisierter Wein“ oder „alkoholarmer Wein“ und
    3. Ziffer 3
      Sorten- und Jahrgangsbezeichnungen.
  5. Absatz 5Beträgt der Gehalt an schwefeliger Säure mehr als 10 mg/l, ist die Bezeichnung „enthält Sulfite“ anzugeben.

Schlagworte

Sortenbezeichnung

Im RIS seit

30.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2016

Gesetzesnummer

20006524

Dokumentnummer

NOR40111451

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