Bundesrecht konsolidiert

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Vermarktungsnormengesetz § 1

Kurztitel

Vermarktungsnormengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 68/2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

21.06.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VNG

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

1. Hauptstück
Grundsätze und Anforderungen an landwirtschaftliche Erzeugnisse

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Zielbestimmung und Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz einsZiel dieses Bundesgesetzes ist
    1. Ziffer eins
      eine verbesserte Marktübersicht und Markttransparenz durch die Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen, ihrer äußeren Beschaffenheitsmerkmale, ihrer Verpackung und ihrer Kennzeichnung im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs und
    2. Ziffer 2
      die Förderung der Herstellung und Verbesserung von Qualitätsprodukten unter laufender Anpassung an den Stand der Wissenschaft und Technik.
  2. Absatz 2Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung und Durchführung von Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen sowie Bezeichnungsvorschriften, die Bestandteil der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO), ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2007 S. 1 und der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, ABl. Nr. L 17 vom 21.01.2000 S. 22 sowie der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sind.
  3. Absatz 3Dieses Bundesgesetz dient ferner der Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bezug auf deren Produktionsbedingungen und Beschaffenheitsmerkmale sowie deren Verpackung und Kennzeichnung zum Zwecke der Vermarktung, wenn für diese keine unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften bestehen.

Schlagworte

Verkaufsnorm

Im RIS seit

24.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2017

Gesetzesnummer

20005482

Dokumentnummer

NOR40152074

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2007/68/P1/NOR40152074

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