(2)Absatz 2,Für Maßnahmen des GAP-Strategieplans, die der geteilten Finanzierung gemäß § 3 LWG unterliegen, sind die im Rahmen des Konformitätsabschlusses gemäß Art. 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 von der Unionsfinanzierung ausgeschlossenen Beträge nach dem in § 3 LWG genannten Schlüssel von Bund und Ländern gemeinsam zu tragen.Für Maßnahmen des GAP-Strategieplans, die der geteilten Finanzierung gemäß Paragraph 3, LWG unterliegen, sind die im Rahmen des Konformitätsabschlusses gemäß Artikel 55, der Verordnung (EU) 2021/2116 von der Unionsfinanzierung ausgeschlossenen Beträge nach dem in Paragraph 3, LWG genannten Schlüssel von Bund und Ländern gemeinsam zu tragen.