Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 69
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
24.04.2017
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Mitteilungspflicht
§ 69.Paragraph 69,
Wenn die Agentur bei ihrer Tätigkeit zur begründeten Auffassung gelangt, dass der Verdacht der Verletzung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften gegeben ist, so hat sie das in ihrem Gutachten festzustellen und der jeweils zuständigen Behörde oder dem zuständigen amtlichen Tierarzt unverzüglich Mitteilung zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2017
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40074165