Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 65
Inkrafttretensdatum
30.11.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
3. Hauptstück
Untersuchungs- und Sachverständigentätigkeit
1. Abschnitt
Agentur, Untersuchungsanstalten der Länder und Lebensmittelgutachter
Aufgaben der Agentur
§ 65.Paragraph 65,
(1)Absatz einsIn Bezug auf Waren nimmt die Agentur die in § 8 GESG aufgeführten Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle wahr.In Bezug auf Waren nimmt die Agentur die in Paragraph 8, GESG aufgeführten Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle wahr.
(2)Absatz 2Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Institute für Lebensmitteluntersuchung der Agentur zur Übernahme von amtlichen Proben festzulegen.
Schlagworte
Untersuchungstätigkeit
Im RIS seit
29.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2015
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40122318