Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 49
Inkrafttretensdatum
01.01.2022
Außerkrafttretensdatum
31.12.2023
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Verordnungsermächtigung für die Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union
§ 49.Paragraph 49,
Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über die Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union von Lebensmitteln tierischer Herkunft – einschließlich allenfalls erforderlicher Verbote, Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen – zu erlassen, wenn und soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie sowie zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder aus veterinärhygienischen Gründen erforderlich und soweit dies auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist.
Im RIS seit
13.01.2022
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2024
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40240875