Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 40
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
31.12.2013
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Amtsbeschwerde
§ 40.Paragraph 40,
Gegen Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die auf der Grundlage von § 39 erlassen worden sind, steht dem Landeshauptmann zu, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Gegen Bescheide der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die auf der Grundlage von Paragraph 39, erlassen worden sind, steht dem Landeshauptmann zu, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2013
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40074135