Bundesrecht konsolidiert

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Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz § 1

Kurztitel

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 13/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

21.01.2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LMSVG

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

1. Hauptstück
Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel und die damit verbundene Verantwortung der Unternehmer. Es gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen.
  2. Absatz 2Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch oder für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln zum häuslichen privaten Verbrauch.

Schlagworte

Produktionsstufe, Verarbeitungsstufe

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2015

Gesetzesnummer

20004546

Dokumentnummer

NOR40074094

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2006/13/P1/NOR40074094

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