Bundesrecht konsolidiert

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Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz § 1

Kurztitel

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 82/2005

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BGStG

Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht

Text

1. Abschnitt
Schutz vor Diskriminierung

Gesetzesziel

Paragraph eins,

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2022

Gesetzesnummer

20004228

Dokumentnummer

NOR40066738

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2005/82/P1/NOR40066738

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