zwei Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, sowie für Verkehr, Innovation und Technologie und