die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, der Erwerb oder das Behalten der in Art. I der Biotoxinkonvention genannten Agenzien, Toxine, Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel.die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, der Erwerb oder das Behalten der in Art. römisch eins der Biotoxinkonvention genannten Agenzien, Toxine, Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel.