1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich und subsidiäre Anwendung
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt Sicherheitsanforderungen an Produkte, Verpflichtungen für In-Verkehr-Bringer/innen sowie behördliche Maßnahmen mit dem Ziel, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen.