Bundesrecht konsolidiert

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Bundesämtergesetz § 16

Kurztitel

Bundesämtergesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 83/2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 16

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Außerkrafttretensdatum

Index

80/01 Organisationsrecht

Text

Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen

Paragraph 16,
  1. Absatz eins,Der Sitz der Bundesanstalt ist Wien.
  2. Absatz 2,Ihr Wirkungsbereich umfasst das Gebiet Agrarwirtschaft unter mikro- und makroökonomischen Gesichtspunkten sowie das Gebiet Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung.
  3. Absatz 3,Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
    1. Ziffer eins
      Forschung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft Österreichs hinsichtlich Betriebswirtschaft, Markt- und Ernährungswirtschaft, Agrarpolitik, Agrarsoziologie, Regionalforschung und Regionalpolitik, Natur- und Umweltschutz, Agrarstatistik sowie internationaler Wirtschaftsintegration und Weltagrarwirtschaft;
    2. Ziffer 2
      Analysen (Quantifizierungen und Bewertungen) agrarpolitischer Maßnahmen sowie der volkswirtschaftlichen Stellung des Agrarsektors; Beobachtung des nationalen und internationalen Agrarmarktes und Erstellung von Prognosen über dessen Entwicklung; Analyse der regionalen Agrarstrukturentwicklung sowie der Effizienz der Agrar- und Regionalförderung;
    3. Ziffer 3
      Führung eines betriebswirtschaftlichen Kompetenzzentrums Österreichs einschließlich Erstellung von Unterlagen für die betriebswirtschaftliche Beratung und Planung; Erstellung von agrar- und regionalökonomischen Modellen;
    4. Ziffer 4
      Mitwirkung bei der Erstellung des Grünen Berichtes;
    5. Ziffer 5
      Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
    6. Ziffer 6
      Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur;
    7. Ziffer 7
      Analyse und Bewertung von Maßnahmen und Instrumenten zur Lösung der Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur; Erarbeitung von produktionstechnischen, sozialen, betrieblichen und agrarpolitischen Alternativen; wissenschaftliche Begleitung in der Durchführung modellhafter Alternativen.

Schlagworte

Marktwirtschaft, Naturschutz, Agrarförderung

Im RIS seit

27.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2018

Gesetzesnummer

20003462

Dokumentnummer

NOR40209552

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/83/P16/NOR40209552

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