(3)Absatz 3Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist (§ 19 Abs. 2), nach dem in den Statuten angegebenen Vereinssitz.Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht anderes bestimmt ist (Paragraph 19, Absatz 2,), nach dem in den Statuten angegebenen Vereinssitz.