Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3a
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Außerkrafttretensdatum
31.12.2023
Abkürzung
GESG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Gesundheitsschutz im medizinischen Bereich
§ 3a.Paragraph 3 a,
Bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln, bei der klinischen Prüfung bzw. Leistungsbewertungsprüfung von Medizinprodukten, bei der Zulassung von Arzneispezialitäten, bei der Pharmakovigilanz, bei der Medizinproduktevigilanz, bei der Überwachung von Arzneimitteln und von Medizinprodukten, bei der Überprüfung von arzneimittel- und medizinprodukteproduzierenden Betrieben, bei der Kontrolle von Medizinprodukteanwendern sowie bei der Überwachung von Krankheiten ist das gebotene Schutzniveau für Menschen und gegebenenfalls Tiere entsprechend dem Stand der Wissenschaften einzuhalten.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Gesetzesnummer
20001896
Dokumentnummer
NOR40068988