Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
09.10.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VLÖ-G
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) wird zum Zwecke der Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich, insbesondere für den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat, aus Bundesmitteln im Jahre 2002 ein einmaliger Betrag von 4 Millionen Euro überwiesen. Voraussetzung ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des VLÖ, die Bedingungen gemäß §§ 2 bis 4 zu erfüllen. Dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) wird zum Zwecke der Vertretung der Interessen der deutschsprachigen Heimatvertriebenen in Österreich, insbesondere für den Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat, aus Bundesmitteln im Jahre 2002 ein einmaliger Betrag von 4 Millionen Euro überwiesen. Voraussetzung ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des VLÖ, die Bedingungen gemäß Paragraphen 2 bis 4 zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017
Gesetzesnummer
20002233
Dokumentnummer
NOR40036183